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Tuningen: Grillverbot auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage

Copyright und Urheber siehe Tuningen

Wegen der hohen Waldbrandgefahr darf auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage kein offenes Feuer mehr gemacht werden.

In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offene Feuer zu entfachen. Grund für die Entscheidung ist die aktuell sehr hohe Waldbrandgefahr.

Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Besonders betroffen sind Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet wird. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen sind untersagt. Generell darf dort keine offene Feuerstelle mehr genutzt werden.

Die Gemeinde bittet alle Bürger und Besucher, die Regeln zu beachten, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, steht derzeit noch nicht fest.

Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung

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