Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) gilt auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage ein strenges Feuerverbot. Die Gemeinde hat diese Maßnahme aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr angeordnet.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Besonders untersagt sind Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet wird. Auch Lagerfeuer sowie Feuerkörbe und Feuerschalen dürfen nicht benutzt werden. Generell ist jede Art von offener Feuerstelle an diesem Ort verboten.
Die Gemeinde bittet alle Besucher, die Regeln zu beachten und Verständnis für die Entscheidung zu haben, um Brände im Wald zu verhindern.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung