Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offenes Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme angeordnet, weil die Gefahr von Waldbränden aktuell zu hoch ist.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Besonders betroffen sind Menschen, die dort mit Holz oder Holzkohle grillen wollten. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen sind streng untersagt. Generell darf keine offene Feuerstelle genutzt werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürger, diese Regelung zu beachten, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, steht momentan noch nicht fest.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung