Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offenes Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme aufgrund der aktuell sehr hohen Waldbrandgefahr beschlossen.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres und ist streng einzuhalten. Betroffen sind vor allem Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet werden. Auch Lagerfeuer sowie Feuerkörbe und Feuerschalen dürfen nicht mehr benutzt werden. Generell ist jede Art von offener Feuerstelle an diesem Ort untersagt.
Die Gemeinde bittet alle Bürger und Besucher um Verständnis für diese Entscheidung, um Brände in der Umgebung zu verhindern.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung