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Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz

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Wegen der hohen Waldbrandgefahr darf auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage vorerst kein Feuer mehr gemacht werden.

In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offenes Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme am 29. Juli 2026 bekannt gegeben. Grund für das Verbot ist die aktuell sehr hohe Waldbrandgefahr.

Das Verbot gilt bis auf Weiteres und ist streng einzuhalten. Betroffen sind vor allem Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet wird. Auch Lagerfeuer sowie Feuerkörbe und Feuerschalen dürfen nicht benutzt werden. Generell ist jede Art von offener Feuerstelle an diesem Ort untersagt.

Die Gemeinde bittet alle Bürger und Besucher um Verständnis für diese Entscheidung, um Brände im Wald zu verhindern. Es ist noch nicht bekannt, ab wann das Verbot wieder aufgehoben wird.

Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung

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