Tuningen: Grillverbot auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offenes Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme am 29. Juli 2026 beschlossen, da die Gefahr von Waldbränden aktuell sehr hoch ist.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Betroffen sind vor allem Grillfeuer, die mit Holz oder Holzkohle betrieben werden. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen sind untersagt. Generell darf dort keine offene Feuerstelle mehr genutzt werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürger, die Regeln zu beachten, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, steht derzeit noch nicht fest.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung