Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) gilt ein strenges Feuerverbot auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage. Der Grund dafür ist die aktuell hohe Waldbrandgefahr.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Betroffen sind vor allem Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet werden. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen sind untersagt. Generell darf keine offene Feuerstelle genutzt werden.
Die Gemeinde bittet die Bürger darum, diese Regeln zu beachten, um Brände im Wald zu verhindern. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung