Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offene Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme angeordnet, weil die Gefahr von Waldbränden aktuell zu hoch ist.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Besonders betroffen sind Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet wird. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen sind untersagt. Generell darf keine offene Feuerstelle mehr genutzt werden.
Die Gemeinde bittet alle Anwohner und Besucher, die Regeln zu beachten, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung