Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offenes Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme angeordnet, weil die Gefahr von Waldbränden aktuell zu hoch ist.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Besonders betroffen sind Menschen, die dort mit Holz oder Holzkohle grillen wollen. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen sind untersagt. Generell darf keine offene Feuerstelle genutzt werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürger, die Regeln zu beachten, um Brände in der Umgebung zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, steht noch nicht fest.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung