Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist das Entzünden von offenem Feuer auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage ab sofort verboten. Die Gemeinde hat diese Maßnahme aufgrund der aktuell sehr hohen Waldbrandgefahr beschlossen.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres und ist streng einzuhalten. Betroffen sind vor allem Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet wird. Auch Lagerfeuer sowie Feuerkörbe und Feuerschalen dürfen nicht benutzt werden. Generell sind jegliche anderen offenen Feuerstellen an diesem Ort untersagt.
Die Gemeinde bittet alle Bürger und Besucher um Verständnis für diese Entscheidung, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, steht derzeit noch nicht fest.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung