Tuningen: Feuerverbot auf Grillplatz an Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offenes Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme aufgrund der aktuell sehr hohen Waldbrandgefahr beschlossen.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres und ist streng einzuhalten. Betroffen sind vor allem Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet wird. Auch Lagerfeuer sowie Feuerkörbe und Feuerschalen dürfen nicht benutzt werden. Generell ist jede Art von offener Feuerstelle an diesem Ort untersagt.
Die Gemeinde bittet die Bürger um Verständnis für diese Entscheidung, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, steht derzeit noch nicht fest.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung