Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offenes Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme aufgrund der aktuell sehr hohen Waldbrandgefahr beschlossen.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Betroffen sind vor allem Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet werden. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen dürfen nicht benutzt werden. Generell sind alle anderen offenen Feuerstellen auf dem Gelände untersagt.
Die Gemeinde bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und darum, sich an die Regeln zu halten, um Brände im Wald zu verhindern.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung