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Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz

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Wegen der hohen Waldbrandgefahr dürfen in Tuningen vorerst keine offenen Feuer entfacht werden. Das Verbot gilt besonders für den Grillplatz an der Kleingartenanlage.

In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, offene Feuer zu entfachen. Grund dafür ist die aktuell sehr hohe Waldbrandgefahr. Die Gemeinde warnt ausdrücklich davor, Feuer in der Nähe von Wäldern zu machen.

Besonders betroffen ist der Grillplatz an der Kleingartenanlage. Dort dürfen bis auf Weiteres keine Grillfeuer mit Holz oder Holzkohle gemacht werden. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen sind streng verboten. Das gilt für alle Arten von offenen Feuerstellen.

Die Gemeinde bittet alle Bürger, die Regeln zu beachten, um Brände zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, steht noch nicht fest.

Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung

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