Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offene Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme am 29. Juli 2026 bekannt gegeben. Grund für das Verbot ist die aktuell sehr hohe Waldbrandgefahr.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres und ist streng. Betroffen sind vor allem Grillfeuer, die mit Holz oder Holzkohle betrieben werden. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen dürfen nicht benutzt werden. Generell ist jede Art von offener Feuerstelle an diesem Ort untersagt.
Die Gemeinde bittet alle Bürger und Besucher, die Regeln zu beachten, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, steht noch nicht fest.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung