Feuerverbot auf dem Grillplatz in Tuningen
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist das Entzünden von offenem Feuer auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage bis auf Weiteres verboten. Grund für die Maßnahme ist die aktuell hohe Waldbrandgefahr.
Das Verbot gilt für verschiedene Arten von Feuern. So dürfen keine Grillfeuer mit Holz oder Holzkohle gemacht werden. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen sind untersagt. Das Verbot umfasst generell jegliche offenen Feuerstellen auf dem Gelände.
Die Gemeinde bittet die Bürger um Verständnis und darum, die Regeln einzuhalten, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, ist noch nicht bekannt.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung