Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist das Entzünden von offenem Feuer auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage bis auf Weiteres strengstens verboten. Grund für die Maßnahme ist die aktuell hohe Waldbrandgefahr.
Das Verbot betrifft vor allem Grillfeuer mit Holz oder Holzkohle. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen sind untersagt. Generell dürfen dort keine anderen offenen Feuerstellen genutzt werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürger und Besucher, diese Regelung zu beachten und Verständnis für die Entscheidung zu haben, um Brände im Wald zu verhindern.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung