Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offenes Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme angeordnet, weil die Gefahr von Waldbränden aktuell sehr hoch ist.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Besonders betroffen sind Menschen, die dort Grillfeuer mit Holz oder Holzkohle nutzen wollen. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen sind strengstens untersagt. Das Verbot umfasst grundsätzlich alle Arten von offenen Feuerstellen auf dem Gelände.
Die Gemeinde bittet alle Besucher und Anwohner um Verständnis und fordert dazu auf, die Regeln genau zu beachten, um Brände im Wald zu verhindern.
Weitere Angaben dazu, wann das Verbot wieder aufgehoben wird, liegen bislang nicht vor.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung