Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) gilt ab sofort ein strenges Feuerverbot. Betroffen ist der Grillplatz an der Kleingartenanlage. Grund für die Maßnahme ist die aktuell hohe Waldbrandgefahr.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Es ist untersagt, dort offene Feuer zu entfachen. Das betrifft vor allem Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet werden. Auch Lagerfeuer sowie Feuerkörbe und Feuerschalen sind verboten. Generell darf keine offene Feuerstelle genutzt werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürger und Besucher, diese Regelung zu beachten, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung