Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Sitzbänken. Direkt daneben liegen Wiesen, ein Wald mit Wanderwegen und ein Spielplatz für Kinder.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Eine volljährige Person kann dies telefonisch oder schriftlich erledigen und muss dabei Name, Adresse und Telefonnummer angeben.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Grillen wieder abgibt.
Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe von Terminen die Einwohner aus Oppenau. Auswärtige können aber kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Wichtig für die Planung: Es gibt an der Hütte weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der festen Grillstelle sind nicht erlaubt.
Die Nutzer müssen auf die Sicherheit achten. Ein Eimer mit Wasser zum Löschen ist Pflicht. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Das Gelände muss sauber hinterlassen werden.
Wer die Hütte nutzen möchte, muss mit Kosten rechnen. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an. Diese liegen je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Ein wichtiger Hinweis zur Sicherheit: Wenn die Stadt eine Waldbrandgefahr ausruft, kann die Nutzung kurzfristig untersagt werden. In diesem Fall werden die Nutzer informiert und die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach wird die Gebühr fällig.
Zudem ist das Zelten auf dem gesamten Gelände sowie das Betreten von landwirtschaftlichen Grünflächen verboten.
Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung