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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun mehr beachten. Die Stadt hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Spielplatz, einen gemauerten Grill und vier Tische mit Bänken. Doch wer die Anlage nutzen will, muss sich an neue Regeln halten.

Weil in der Vergangenheit oft gegen Grillverbote bei Waldbrandgefahr verstoßen wurde, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Man kann die Hütte nicht mehr einfach so nutzen, sondern muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder per Telefon oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe die eigenen Einwohner aus Oppenau. Leute von außerhalb können aber kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es am Tag danach zurück.

Es gibt wichtige Verbote vor Ort: Wer mitgebrachte Grills nutzt oder Lagerfeuer macht, riskiert Ärger. Grillen auf Holz ist ebenfalls verboten. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Da es an der Hütte kein Wasser und keinen Strom gibt, muss jeder einen eigenen Eimer zum Löschen mitnehmen. Wasser kann man an der Wassertretstelle holen, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden.

Die Kosten hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Wer absagt, sollte das bis spätestens 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig verbietet, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, bekommt man das Geld zurück. Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, fährt Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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