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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt hat die Regeln verschärft, um Waldbrände zu verhindern.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegen Wiesen, ein Spielplatz und Wanderwege im Wald.

Weil in der Vergangenheit oft gegen Grillverbote bei Waldbrandgefahr verstoßen wurde, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder anrufen oder schreiben. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Termine, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Nutzung kostet je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Unter der Woche ist das Grillen von 8 bis 17 Uhr kostenlos, danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen. Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Es gibt einige strikte Regeln vor Ort: Strom, Wasser und Toiletten fehlen komplett. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der Stelle. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Wenn die Stadt eine Waldbrandgefahr ausruft, kann die Nutzung kurzfristig verboten werden. In diesem Fall wird die Gebühr erstattet.

Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, nutzt die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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