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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt führt neue Regeln und Gebühren ein, um Waldbrände zu verhindern.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Spielplatz, einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Doch wer die Hütte nutzen will, muss sich an neue Regeln halten.

Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Man kann die Hütte nicht mehr einfach so nutzen, sondern muss sie vorher reservieren. Das kann jede volljährige Person telefonisch oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Diese wird am Tag vor der Nutzung abgegeben und am Tag nach dem Termin zurückerstattet. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Nutzung ist unter der Woche von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie dort eine interne Veranstaltung machen.

Es gibt wichtige Verbote: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle. Wer dort grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in den Mülleimer, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist ebenfalls untersagt.

Sollte die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst storniert, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28 und die Ziegelhüttenstraße. Über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald folgt man an der Kästehalde der Beschilderung zur Kleinebene. Wer aus Richtung Oberkirch kommt, biegt kurz vor dem Ortsausgang von Oppenau rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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