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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun mehr beachten. Die Stadt hat die Regeln verschärft und führt ein Schloss sowie Kautionen ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegt ein Kinderspielplatz und es gibt Wanderwege im Wald.

Weil sich in der Vergangenheit einige Leute nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es seit 2024 eine Neuerung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel ist eine Barkaution von 100 Euro nötig. Diese muss man am Tag vor der Nutzung hinterlegen und bekommt sie am Tag nach der Nutzung zurück. Die Hütte wird vor allem an Leute aus Oppenau vergeben, aber auch Auswärtige dürfen kurzfristig anfragen.

Es gibt wichtige Regeln für die Nutzer: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Es ist streng verboten, außerhalb der Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man aber nicht abwaschen.

Die Kosten für die Nutzung sind gestaffelt. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fällt eine Gebühr an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Wer einen Termin absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird das Geld ebenfalls zurückgezahlt. Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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