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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun mehr beachten. Die Stadt hat die Regeln verschärft und führt ein Schloss sowie Kautionen ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegt ein Kinderspielplatz und Wanderwege führen in den Wald.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich durch eine volljährige Person. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Grillen wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Nutzer müssen einige Dinge beachten: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Es ist streng verboten, außerhalb der Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche muss man wieder mitnehmen und darf nicht in die Mülltonnen geworfen werden.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Die Stadt kann die Nutzung kurzfristig verbieten, wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist. In diesem Fall wird die Gebühr zurückerstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28 in die Ziegelhüttenstraße, dann über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt über die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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