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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt führt neue Sicherheitsregeln und Gebühren ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegen Wiesen, ein Wald mit Wanderwegen und ein Spielplatz für Kinder.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich durch eine volljährige Person. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das passiert am Tag vor der Nutzung. Wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Grillen zurückbringt, bekommt man das Geld wieder.

Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe die Einwohner von Oppenau, aber auch Leute von außerhalb dürfen anfragen. Wichtig zu wissen: Es gibt dort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Eigenes Grillgerät oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser dabei haben. Wasser kann man an der Wassertretstelle holen, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülltonne vor Ort, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn die ganze Einrichtung teilnimmt.

Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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