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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt führt neue Sicherheitsregeln und Gebühren ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch die Nutzung wird ab sofort strenger kontrolliert.

Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Grillen wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Termine, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Stadt hat klare Regeln für den Platz: Strom, Wasser und Toiletten gibt es nicht. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Es ist streng verboten, außerhalb der festen Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch Grillen auf Holz ist nicht erlaubt. Wer die Asche entsorgen will, darf das nicht im Mülleimer vor Ort tun, sondern muss sie wieder mitnehmen.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer oder einen anderen Behälter zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten. Zudem dürfen die landwirtschaftlichen Wiesen nicht betreten und auf dem Gelände nicht gezeltet werden.

Die Kosten hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet die Nutzung Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Wer einen Termin absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig untersagt, bekommt man das Geld zurück.

Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt über die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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