Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch in Zukunft läuft die Nutzung anders ab als bisher.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.
Für den Schlüssel gibt es eine neue Regel: Man muss eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Anmietung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag danach wieder abgibt. Die Hütte wird vor allem an Einwohner aus Oppenau vergeben, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Unter der Woche ist es von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen.
Die Stadt weist darauf hin, dass es an der Hütte kein Strom, kein Wasser und keine Toilette gibt. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Ganz wichtig: Nur der gemauerte Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt.
Wer dort feiert, muss auf die Sicherheit achten. Ein Eimer mit Wasser zum Löschen muss dabei sein. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.
Zudem ist das Zelten auf dem gesamten Gelände sowie das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen verboten. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagt, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr trotzdem fällig.
Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, folgt der B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung