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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau an der Grillhütte auf der Kleinebene feiern will, muss nun mehr beachten. Seit 2024 gibt es ein Schloss und neue Regeln für die Reservierung.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegt ein Kinderspielplatz und es gibt Wanderwege im Wald. Wer die Hütte nutzen möchte, muss sie jetzt vorab reservieren. Das ist nötig, weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden. Deshalb ist die Anlage seit 2024 mit einem Schloss gesichert.

Die Reservierung kann jede volljährige Person telefonisch oder schriftlich machen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen. Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Diese gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt sie am Tag danach zurück.

Beim Grillen gibt es strenge Regeln: Nur der fest eingebaute Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer sind verboten, ebenso wie das Grillen mit Holz. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Da es an der Hütte kein Wasser und keinen Strom gibt, muss jeder einen eigenen Eimer zum Löschen mitbringen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten. Die Asche muss man wieder mitnehmen und darf nicht in die Mülltonnen geworfen werden.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn die gesamte Einrichtung dort feiert. Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Die Stadt kann die Nutzung kurzfristig untersagen, wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist. In diesem Fall wird die Gebühr zurückerstattet. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt über die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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