Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil in der Vergangenheit oft gegen Grillverbote bei Waldbrandgefahr verstoßen wurde, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.
Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Den Schlüssel bekommt man am Tag vor der Nutzung, muss aber eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Wenn der Schlüssel am Tag nach dem Fest zurückgegeben wird, gibt es das Geld wieder zurück.
Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe der Termine die Einwohner von Oppenau. Auswärtige können aber kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Man muss wissen: Es gibt dort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Ganz wichtig ist, dass nur der fest eingebaute Grill genutzt werden darf. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch Grillen auf Holz ist nicht erlaubt.
Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser oder einen anderen passenden Löschbehälter dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Tagesmiete kostet 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr absagen, wird die Gebühr zurückerstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach wird die Gebühr fällig.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Richtung Oppenau kommt, folgt ebenfalls der Ziegelhüttenstraße.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung