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Oppenau führt neue Regeln für Grillhütte auf Kleinebene ein

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt reagiert damit auf missachtete Grillverbote.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch die Nutzung wird nun strenger kontrolliert.

Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel müssen die Nutzer eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es nach der Rückgabe des Schlüssels wieder zurück. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte zugeteilt, Gäste von auswärts können aber kurzfristig anfragen.

Die Stadt legt Wert auf Sicherheit und Sauberkeit. Wer dort grillt, muss selbst einen Eimer mit Wasser zum Löschen mitbringen. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss mit nach Hause genommen werden.

Die Kosten für die Nutzung variieren nach Uhrzeit und Dauer. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und für einen ganzen Tag 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung planen.

Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig untersagt, bekommt man das Geld ebenfalls zurück. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anreise erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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