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Sasbach geht gegen Gerichtsbeschluss zur Grundsteuer C vor

Bürgermeisterin Dijana Opitz will eine Grundsatzentscheidung erzwingen. Die Gemeinde wehrt sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg.

In Sasbach (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) gibt es Streit um die Grundsteuer C. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Beschluss gefasst, mit dem die Gemeinde nicht einverstanden ist. Nun hat Bürgermeisterin Dijana Opitz reagiert und eine klare Position bezogen.

Es geht dabei nicht darum, ob die Grundsteuer C an sich falsch ist oder ob der Hebesatz der Gemeinde zu hoch angesetzt wurde. Beides hat das Gericht ausdrücklich nicht kritisiert. Der Kern des Problems ist eine andere Frage: Wie viel Spielraum haben Städte und Gemeinden, wenn sie die Steuer zum ersten Mal einführen? Dabei geht es vor allem darum, welche Grundstücke genau als baureif eingestuft werden dürfen.

Das Gericht in Freiburg wertet das Landesgrundsteuergesetz anders als die Verwaltung in Sasbach. Da diese Frage bisher von höheren Gerichten nicht geklärt wurde, will die Bürgermeisterin nun eine endgültige Antwort. Die Gemeinde wird deshalb Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Laut Opitz geht es in diesem Fall nicht nur um Sasbach. Viele Kommunen stehen unter Druck, mehr Wohnraum zu schaffen und Bauland besser zu nutzen. Die Grundsteuer C soll dabei helfen, unbebaute Grundstücke zu aktivieren. Die Gemeinde will nun klären, welche rechtlichen Möglichkeiten sie dabei tatsächlich hat. Eine Entscheidung des höheren Gerichts soll für die Zukunft Maßstäbe setzen und Rechtssicherheit für die Gemeinde und die Grundstückseigentümer schaffen.

Ob und wann der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Entscheidung trifft, bleibt abzuwarten. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Sasbach – zur Originalmeldung

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