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Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss sich an neue Regeln halten. Seit 2024 gibt es ein Schloss an der Grillstelle.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch die Nutzung ist ab sofort strenger geregelt.

Der Grund dafür sind verschiedene Vorfälle in der Vergangenheit. Zudem haben einige Nutzer die Grillverbote bei hoher Waldbrandgefahr ignoriert. Deshalb hat die Stadt die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte nun vorher reservieren.

Die Reservierung kann eine volljährige Person telefonisch oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Für den Schlüssel muss eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegt werden. Das passiert am Tag vor der Nutzung. Am Tag nach dem Grillfest bekommt man das Geld zurück, wenn man den Schlüssel wieder abgibt.

Es gibt feste Preise für die Nutzung: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und für einen ganzen Tag 30 Euro. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Am Wochenende und an Feiertagen muss man immer bezahlen. Schulen und Kindergärten sind bei internen Festen von den Gebühren befreit. Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Die Nutzer müssen auf einige wichtige Dinge achten: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man aber nicht abwaschen. Die Asche darf nicht in die Mülleimer auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Das Gelände muss sauber hinterlassen werden.

Zudem ist das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen verboten. Wenn die Stadt eine Waldbrandgefahr ausruft, kann die Nutzung kurzfristig untersagt werden. In diesem Fall werden die Nutzer informiert und die Gebühr erstattet.

Wer von Oberkirch aus anreist, fährt über die B28 bis zum Ortseingang Oppenau, biegt links in die Ziegelhüttenstraße ab und folgt über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald der Beschilderung zur Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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