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Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen will, muss sich jetzt an neue Regeln halten. Wegen der Waldbrandgefahr gibt es ein Schloss und eine Kaution.

Die Grillhütte auf der Kleinebene in Oppenau (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort feiern will, muss nun anders planen als früher.

Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit und Menschen, die Grillverbote bei hoher Waldbrandgefahr ignoriert haben. Wer den Grill nutzen möchte, muss die Hütte jetzt vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden der Name, die Adresse und eine Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es am Tag nach dem Termin zurück. Die Stadt gibt den Platz vorrangig an Einwohner aus Oppenau weiter, Gäste von auswärts können aber kurzfristig anfragen.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer länger bleibt oder am Wochenende und an Feiertagen kommt, muss zahlen: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Tagesnutzung kostet 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Es gibt wichtige Regeln vor Ort: Strom, Wasser und Toiletten fehlen komplett. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten. Wer feuert, muss einen Wassereimer zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden.

Wer seinen Termin absagt, hat bis zu 48 Stunden vor dem Termin Zeit, um die Gebühr zu sparen. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr verbietet, wird das Geld zurückerstattet. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anreise erfolgt über die B28. Aus Richtung Oberkirch biegt man in die Ziegelhüttenstraße ab und folgt über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald der Beschilderung zur Kleinebene.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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