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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen will, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil in der Vergangenheit oft gegen Grillverbote bei Waldbrandgefahr verstoßen wurde, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.

Wer die Hütte nutzen möchte, muss sie vorab reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich. Dabei müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden. Die Stadt vergibt die Plätze vor allem an die eigenen Einwohner aus Oppenau, aber auch Auswärtige können anfragen. Für den Schlüssel muss man am Tag vor der Nutzung 100 Euro Kaution in bar hinterlegen. Das Geld gibt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt.

Beim Grillen gibt es strikte Regeln. Nur der fest eingebaute Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch Grillen auf Holz ist nicht erlaubt; die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Da es an der Hütte weder Strom noch Wasser oder eine Toilette gibt, müssen Nutzer selbst für Löschwasser sorgen, zum Beispiel mit einem Eimer. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, allerdings ist das Geschirrspülen dort verboten.

Nach dem Fest muss der Platz sauber hinterlassen werden. Müll muss mitgenommen oder in die vorhandenen Behälter geworfen werden. Die Aschereste dürfen auf keinen Fall in die Mülleimer der Kleinebene, sondern müssen komplett mitgenommen werden. Wer auf den landwirtschaftlichen Flächen läuft oder auf dem Gelände zeltet, riskiert Ärger, da dies verboten ist.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer danach bis 22 Uhr bleibt oder am Wochenende und an Feiertagen grillt, muss bezahlen. Die Gebühren liegen je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt. Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig untersagt, wird die Gebühr erstattet.

Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28 bis zum Ortseingang Oppenau, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald, bis man an der Kästehalde der Beschilderung zur Kleinebene folgt.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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