Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch in der Vergangenheit gab es Probleme: Grillverbote bei Waldbrandgefahr wurden ignoriert.
Deshalb hat die Stadt seit 2024 ein Schloss an der Grillstelle angebracht. Wer dort grillen will, muss die Hütte nun vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden.
Für den Schlüssel ist eine Barkaution von 100 Euro nötig. Diese muss am Tag vor der Nutzung hinterlegt werden und wird nach der Rückgabe des Schlüssels wieder ausgezahlt. Die Stadt vergibt die Termine vor allem an die eigenen Einwohner aus Oppenau. Leute von außerhalb können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist.
Die Kosten für die Nutzung richten sich nach der Zeit. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fällt eine Gebühr an: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.
Es gibt wichtige Verbote vor Ort: Nur der gemauerte Grill darf genutzt werden. Selbst mitgebrachte Grills oder Lagerfeuer im Wald sind verboten. Auch Holzkohle muss man selbst mitbringen. Da es an der Hütte kein Strom, kein Wasser und keine Toilette gibt, müssen Nutzer alles Nötige selbst organisieren. Wer löschen will, soll einen Wassereimer mitbringen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.
Wer seinen Termin absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig untersagt, bekommt man das Geld zurück. Das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gelände ist verboten. Die Nutzer müssen den Platz sauber hinterlassen und die Asche wieder mitnehmen, da sie nicht in die Mülleimer darf.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, folgt ebenfalls der Ziegelhüttenstraße Richtung Oberkirch und nimmt dann den Weg über die Jahnstraße.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung