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Oppenau führt neue Regeln für Grillhütte Kleinebene ein

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau die Grillhütte auf der Kleinebene nutzen möchte, muss sich nun an neue Regeln halten. Wegen der Waldbrandgefahr gibt es jetzt ein Schloss und Kautionen.

Die Grillhütte auf der Kleinebene in Oppenau (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch die Stadt hat die Regeln für die Nutzung verschärft.

Weil in der Vergangenheit oft gegen Grillverbote bei Waldbrandgefahr verstoßen wurde, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder telefonisch oder schriftlich erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel müssen die Nutzer eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Anmietung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt.

Es gibt wichtige Regeln für den Aufenthalt: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Verboten ist es, außerhalb der Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt. Wer die Hütte nutzt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann man an der Wassertretstelle holen, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Stadt vergibt die Hütte vorrangig an Einwohner aus Oppenau. Auswärtige können kurzfristig anfragen. Die Kosten hängen von der Zeit ab: Unter der Woche ist es von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld. Je nach Dauer liegt die Gebühr zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Sollte die Stadt die Nutzung wegen hoher Waldbrandgefahr kurzfristig verbieten, werden die Nutzer informiert und die Gebühr zurückerstattet. Wer selbst absagt, muss das bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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