Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereinsausflüge. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Spielplatz, vier Tische mit Bänken und einen gemauerten Grill mit Rost.
Doch in Zukunft läuft die Nutzung anders ab. Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte jetzt vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden der Name, die Adresse und eine Telefonnummer benötigt.
Beim Abholen des Schlüssels am Tag vor der Nutzung muss eine Barkaution von 100 Euro hinterlegt werden. Sobald der Schlüssel am Tag nach dem Grillen zurückgegeben wird, bekommt man das Geld zurück. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau, aber auch Auswärtige dürfen kurzfristig anfragen.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer länger bleibt oder am Wochenende und an Feiertagen kommt, muss zahlen: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Tagesmiete liegt bei 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Es gibt strenge Regeln für den Platz: Strom, Wasser und Toiletten fehlen komplett. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten. Wer das Feuer löschen will, muss einen eigenen Eimer mitbringen. Wasser gibt es an der Wassertretstelle, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in den Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zelten und das Betreten der Felder ist ebenfalls verboten.
Die Stadt behält sich vor, die Nutzung kurzfristig zu untersagen, wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist. In diesem Fall wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28 in die Ziegelhüttenstraße, dann über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, nutzt die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung