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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die Gewässer im Landkreis Tübingen erlassen. Die Nutzung der öffentlichen Bäche und Flüsse wird eingeschränkt.

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese trat am 7. Juli 2026 in Kraft. Darin wird der Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis Tübingen beschränkt.

Das bedeutet konkret, dass bestimmte Aktivitäten an den Ufern und im Wasser der Bäche und Flüsse nun nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erlaubt sind. Die genauen Details, welche Nutzungen verboten sind, stehen in dem entsprechenden Dokument der Behörde.

Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis weitere Naturschutz-Maßnahmen. So wurde bereits am 16. März 2026 eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten veröffentlicht.

Zudem gibt es in der Region Wendelsheim (Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg) derzeit Vermessungsarbeiten. Das Landratsamt kündigte für den Bereich Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde Arbeiten zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters an. Eine weitere Vermessung findet auf den Flächen Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen, Vorderer und Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und Halde statt.

Wer sich für die Politik im Kreis interessiert, kann zudem den Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik besuchen. Die nächste öffentliche Sitzung findet am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr statt.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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