Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine wichtige Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die untere Wasserbehörde schränkt damit den Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis ein. Was genau das für Badende, Angler oder Spaziergänger bedeutet, steht in dem entsprechenden Dokument der Behörde.
Neben dem Wasserschutz gibt es weitere Vorgaben für die Natur. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Zudem gibt es neue Regeln für die Landwirtschaft: Das Landratsamt hat Ausnahmen für die bodennahe Aufbringtechnik bei Düngemitteln genehmigt.
Wer in Wendelsheim wohnt, muss sich auf Vermessungsarbeiten einstellen. Das Landratsamt führt dort Arbeiten zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde. Eine weitere Vermessung findet zudem am Gewann Pfaffenberg, am Randle, Randelweg, bei den Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg, am Heiligenberg, bei den Strauchern, Traminer und an der Halde statt.
Für politisch Interessierte gibt es einen Termin im Kreishaus: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik hält am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung ab.
Zuletzt hat die Verwaltung verschiedene finanzielle Berichte veröffentlicht. Dazu gehören der Haushaltsplan für 2026 sowie der Jahresabschluss 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Tübingen.