Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung herausgegeben. Darin wird der sogenannte Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt. Das bedeutet, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun an bestimmte Regeln gebunden ist. Die Bekanntmachung dazu erfolgte am 7. Juli 2026.
Auch in Wendelsheim gibt es Neuigkeiten für die Anwohner. Das Landratsamt führt dort Vermessungsarbeiten durch. Ein Teil der Arbeiten wurde am 8. Juli 2026 angekündigt und betrifft die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Eine weitere Ankündigung vom 18. Juni 2026 betrifft die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde. Ziel ist es, das Liegenschaftskataster qualitativ zu verbessern.
Neben diesen Maßnahmen gab es weitere Termine im Landratsamt. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, traf sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.
Zudem veröffentlichte der Landkreis eine ganze Reihe von öffentlichen Zustellungen. Das passiert immer dann, wenn die Behörde jemanden offiziell informieren muss, die Person aber nicht erreichbar ist. Betroffen waren unter anderem Menschen in Verfahren der Abteilungen für Verkehr, Ordnung und Baurecht sowie Flucht und Integration. Die Liste der Zustellungen reicht vom 24. Juni bis zum 16. Juli 2026.
Weitere Details zu den einzelnen Beschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungsplänen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises einsehbar.