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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die Wasserbehörde hat eine neue Regelung erlassen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis wird beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine wichtige Entscheidung getroffen. Die untere Wasserbehörde hat am 7. Juli 2026 eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung öffentlicher oberirdischer Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Das bedeutet, dass der normale Gemeingebrauch an diesen Stellen nun nicht mehr uneingeschränkt erlaubt ist.

Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landkreis. So gibt es eine neue Verordnung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die bereits am 16. März 2026 in Kraft getreten ist. Zudem führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Gewann Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Eine weitere Vermessung findet in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg statt, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Für Interessierte gibt es zudem einen Termin in der Politik: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.

Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungsarbeiten sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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