Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin legt die untere Wasserbehörde fest, dass die Nutzung öffentlicher oberirdischer Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Konkret geht es dabei um den sogenannten Gemeingebrauch, also die Art und Weise, wie Menschen die Bäche und Flüsse im öffentlichen Raum nutzen dürfen.
Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis derzeit weitere wichtige Maßnahmen zum Naturschutz. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben.
Zusätzlich stehen in Wendelsheim (Landkreis Tübingen) Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte zwei verschiedene Einsätze an. Einmal geht es um die Gemarkung Wendelsheim mit dem Gewann Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie dem Vorderen und Hinteren Lichtenberg, dem Heiligenberg, den Strauchern, Traminer und der Halde. Ein weiterer Einsatz zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde.
Für Interessierte gibt es zudem einen politischen Termin: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik hält am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung ab.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.