Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Seit dem 7. Juli 2026 gilt darin eine Beschränkung des Gemeingebrauchs an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse vorerst nicht oder nur eingeschränkt erlaubt sind.
Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis weitere Naturschutz-Maßnahmen. So wurde bereits am 16. März 2026 eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten bekannt gegeben.
Auch in Wendelsheim (Landkreis Tübingen) wird derzeit gearbeitet. Das Landratsamt führt dort Vermessungsarbeiten durch. Betroffen ist die Gemarkung Wendelsheim, unter anderem in den Bereichen Gewann Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und an der Halde. Die Arbeiten wurden am 8. Juli 2026 angekündigt. Zuvor gab es bereits eine ähnliche Ankündigung am 18. Juni 2026 für die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.
Zudem gab es politische Termine: Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, traf sich der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungen liegen bislang nicht vor.