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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die oberirdischen Gewässer im Kreis erlassen. Die Nutzung wird ab sofort beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der Gemeingebrauch an allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt. Die untere Wasserbehörde hat diese Entscheidung am 7. Juli 2026 offiziell bekannt gegeben.

Neben dem Wasserschutz gibt es weitere Maßnahmen im Naturraum. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Verfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben, um die Tiere in der Region besser zu schützen.

Zusätzlich stehen in Wendelsheim (Landkreis Tübingen) Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte zwei Einsätze an: Einer betrifft den Bereich Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde. Ein weiterer Termin betrifft die Gebiete Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen, Vorderer und Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer sowie die Halde. Ziel ist es, das Liegenschaftskataster zu verbessern.

Für politisch Interessierte gibt es zudem einen Termin im Kreishaus: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.

Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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