Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit beschränkt die untere Wasserbehörde den Gemeingebrauch an allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis (Baden-Württemberg). Das bedeutet konkret, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse ab dem 7. Juli 2026 nicht mehr in gewohnter Weise erlaubt sind.
Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis weitere wichtige Vorgaben für die Natur. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Diese gilt bereits seit dem 16. März 2026.
Zudem stehen in Wendelsheim Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt führt dort Arbeiten zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde. Eine weitere Vermessung findet im Gewann Pfaffenberg sowie in den Bereichen Randle, Krähen, Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und Halde statt.
Wer sich für die Politik im Kreis interessiert, kann am Mittwoch, den 8. Juli 2026, zu einer öffentlichen Sitzung gehen. Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich dann um 15 Uhr.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern und den Vermessungen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.