Landkreis Neuwied verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen
Im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) ist es ab sofort verboten, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Die Untere Wasserbehörde hat diesen Schritt am 18. August 2026 angeordnet. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit. Die Wasserstände sind stark gesunken und die Verdunstung ist hoch. Selbst der Regen, der in letzter Zeit gefallen ist, hat die Lage nicht verbessert.
Das Verbot ist streng. Es gilt für jeden, egal ob man das Gewässer selbst besitzt oder es nur als Anlieger nutzt. Auch Menschen, die eigentlich eine offizielle Erlaubnis zur Wasserentnahme haben, müssen sich an das Verbot halten, sofern in ihrer Genehmigung kein Mindestwasserabfluss festgelegt wurde. Nur die Feuerwehr darf im Brandfall weiterhin Wasser aus den Gewässern pumpen.
Die Behörden hatten die Menschen im Kreis bereits im Juli gebeten, freiwillig auf die Entnahme zu verzichten. Da die Knappheit aber anhält, wurde aus dem Appell nun ein offizielles Verbot. Die sinkenden Pegel schaden massiv den Pflanzen und Tieren, die auf das Wasser angewiesen sind.
Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Wer Fragen zu dem Verbot hat, kann die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Neuwied unter den Telefonnummern 02631/ 803-381 oder 02631/ 803-296 erreichen.