Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist das Entzünden von offenem Feuer auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage bis auf Weiteres strengstens verboten. Grund für diese Maßnahme ist die aktuell hohe Waldbrandgefahr.
Das Verbot betrifft vor allem Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle benutzt werden. Ebenfalls untersagt sind Lagerfeuer sowie der Betrieb von Feuerkörben und Feuerschalen. Generell dürfen dort keine anderen offenen Feuerstellen genutzt werden.
Die Gemeinde bittet die Bürger um Verständnis und darum, das Verbot zu beachten. Wann die Gefahr wieder vorbei ist und das Grillen wieder erlaubt ist, wurde noch nicht bekannt gegeben.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung