Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebührensatzung ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es eine neue Regelung für die Kosten öffentlicher Leistungen. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Diese Satzung legt fest, wie die Stadt Gebühren für verschiedene Leistungen der Verwaltung erhebt. Die Entscheidung basiert auf verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, unter anderem auf der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und dem Kommunalabgabengesetz.
Die Stadt hat die neue Satzung bereits offiziell bekannt gemacht. Die genauen Details und die Liste der Gebühren können als PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt eingesehen werden.