Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Gebühren der Stadtverwaltung. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Diese Satzung regelt, wie viel Geld die Stadt für öffentliche Leistungen verlangt. Wer also Dokumente beantragt oder andere Dienste der Verwaltung nutzt, muss sich an den neuen Preisen orientieren.
Die rechtliche Grundlage für den Beschluss bilden verschiedene Gesetze, darunter die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Kommunalabgabengesetz. Die Stadt hat die neuen Regelungen offiziell bekannt gegeben.
Die genauen Details und die vollständige Liste der Gebühren sind in dem entsprechenden PDF-Dokument der Stadtverwaltung hinterlegt. Dort können sich die Bürger informieren, welche Kosten für sie konkret anfallen.