Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Gebühren der Stadtverwaltung. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Das bedeutet konkret, dass die Stadt nun nach neuen Vorgaben Geld für öffentliche Leistungen erhebt. Welche Dokumente oder Dienstleistungen genau betroffen sind und wie hoch die neuen Beträge ausfallen, steht in der detaillierten Satzung.
Die rechtliche Grundlage für diesen Schritt bilden verschiedene Gesetze, unter anderem die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und das Kommunalabgabengesetz. Die Stadt hat die neue Regelung offiziell bekannt gemacht.
Bürger, die wissen wollen, welche Gebühren für sie nun gelten, können das entsprechende PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen.